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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 581/17   

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https://dejure.org/2019,86674
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 581/17 (https://dejure.org/2019,86674)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.09.2019 - L 16 KR 581/17 (https://dejure.org/2019,86674)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. September 2019 - L 16 KR 581/17 (https://dejure.org/2019,86674)
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  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 581/17
    Daran fehlt es, wenn der Versicherte sich unabhängig davon, wie die Entscheidung der Krankenkasse ausfällt, von vornherein auf eine bestimmte Leistung festgelegt hatte und die Leistung schon selbst beschafft hatte, bevor sich die Krankenkasse mit dem Leistungsbegehren befassen konnte (st. Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 30. November 2017 - B 3 KR 11/16 R Rdnr 18 mwN; 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R).
  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Service-Wohnen in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 581/17
    Daran fehlt es, wenn der Versicherte sich unabhängig davon, wie die Entscheidung der Krankenkasse ausfällt, von vornherein auf eine bestimmte Leistung festgelegt hatte und die Leistung schon selbst beschafft hatte, bevor sich die Krankenkasse mit dem Leistungsbegehren befassen konnte (st. Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 30. November 2017 - B 3 KR 11/16 R Rdnr 18 mwN; 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 29/17 R

    Krankenversicherung - grundrechtsorientierte Leistungsauslegung - noch nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 581/17
    Eine Leistung ist nämlich nur dann unaufschiebbar, wenn sie im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten Aufschubs besteht, um vor der Beschaffung die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 29/17 R Rdnr 22; Schifferdecker, Kasseler Kommentar,Stand: Juni 2019 § 13 Rdnr 74 mwN).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Kopforthesenbehandlung - neue Behandlungsmethode bei bisher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 16 KR 581/17
    Der Anspruch aus § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt SGB V besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann, wenn zwischen der rechtswidrigen Ablehnung der Sachleistung durch die Krankenkasse und dem Kostennachteil des Versicherten ein Ursachenzusammenhang besteht (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 6/16 R Rdnr 17; Schifferdecker, aaO, § 13 Rdnr 85 mwN).
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